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Video - Energiepass


Ab wann ist der Engeriepass pflicht?
 Wer als Eigentümer ein Haus oder eine Wohnung nicht verkaufen oder vermieten möchte, muss auch keinen Engeriepass vorweisen können. Der Engeriepass dient dem Käufer bzw. Mieter dazu den Engeriebarf vorauszuschauen und somit Kosten abwägen zu können. Ab dem 1. Juli 2008 muss ein Eigentümer einen Energieausweis auf Wunsch des Käufers/Mieters oder Pächters für ein Gebäude vorlegen können. Bis 1. Oktober 2008 besteht allerdings noch die Möglichkeit sich einen preiswerten verbrauchsorientieren Energieausweis ausstellen zu lassen.
 
Die Einführung des Engeriepasses erfolgt in folgenden Schritten ab 2008:
 
ab dem 1. Juli 2008 wird der Engeriepass für Wohngebäude die bis 1965 fertiggestellt wurden pflicht. bis zum 1. Oktober kann zwischen dem verbrauchsorientierten- und bedarfsorientierten Pass gewählt werden. ab 1. Januar 2009 wir der Engeriepass auch pflicht für Gebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden. ab dem 1. Juli 2009 besteht auch für Nichtwohngebäude eine Engeriepasspflicht.