Home
- Anzeige -

Bücher - Energiepass

Der Energieausweis ist als Gütesiegel für Immobilien zu verstehen. Ende des Jahres 2004 hat die Deutsche Engerie-Agentur GmbH (dena) an ca. 400 Wohngebäuden einen Prototyp des Engergieausweises unter dem Namen Engeriepass für Wohngebäude entwickelt und im Feldversuch getestet.
In der Energiesparverordnung 2007 (EnEV) wird für das Zertifikat der Begriff Engerieausweis verwendet. Mittlerweise hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Begriff Energieausweis durch den Engerieausweis abgelöst.

Der Engeriepass ist laut Engeriesparverordnung dann zu erstellen, wenn eine Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden geplant ist. Für Wohngebäude (max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977) ist ein Engeriepass auf Grund des Engeriebedarfs auszustellen. Für Nichtwohngebäude kann zwischen einem Energieausweis auf Basis des Engeriebedarfs oder -verbrauchs gewählt werden. Wer als Eigentümer ein Haus oder eine Wohnung nicht verkaufen oder vermieten möchte, muss auch keinen Engeriepass vorweisen können.

Der Engeriepass dient dem Käufer bzw. Mieter dazu den Engeriebarf vorauszuschauen und somit Kosten abwägen zu können.

Sollten der Verkauf oder die Vermietung/Verpachtung eines Gebäudes anstehen, so muss dem Interessenten auf Wunsch ein Energieausweis vorgelegt werden können.